{"id":6379,"date":"2026-04-19T13:10:26","date_gmt":"2026-04-19T13:10:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.phvsa.de\/?p=6379"},"modified":"2026-04-19T13:13:21","modified_gmt":"2026-04-19T13:13:21","slug":"zwanzig-jahre-stagnation-ein-bruch-zur-unzeit-und-jetzt-ein-grosser-schritt-altersanrechnung-fuer-lehrkraefte-in-sachsen-anhalt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.phvsa.de\/?p=6379","title":{"rendered":"Zwanzig Jahre Stagnation, ein Bruch zur Unzeit und jetzt ein gro\u00dfer Schritt ? Altersanrechnung f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte in Sachsen Anhalt"},"content":{"rendered":"<p>Bildungsminister Jan Riedel hat in der Landespressekonferenz die neue Altersanrechnung vorgestellt: 1 Unterrichtsstunde ab 60 Jahren, 2 Stunden ab 62 und 3 Stunden ab 65 Jahren \u2013 ohne Gegenleistung.\u00a0 Diese Regelung stellt eine Verbesserung gegen\u00fcber der derzeitigen Rechtslage dar, bleibt jedoch deutlich hinter dem Landtagsbeschluss von 2024 zur\u00fcck, der bis zu 8 Entlastungsstunden vorsah.<\/p>\n<p>Der folgende Artikel ordnet diese Entwicklung ein und zeigt, wie sich die Altersanrechnung in Sachsen\u2011Anhalt seit 2001 ver\u00e4ndert hat.<\/p>\n<p><strong>Zwanzig Jahre Stagnation<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber zwei Jahrzehnte galt \u00a0in Sachsen\u2011Anhalt eine klare und verl\u00e4ssliche Regelung: Lehrkr\u00e4fte erhielten ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine Entlastung von zwei Unterrichtsstunden zum n\u00e4chsten Halbjahr. Diese Altersanrechnung wurde mit der ersten Arbeitszeitverordnung f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte im Jahr 2001 eingef\u00fchrt und\u00a0 blieb bis zum 1. Februar 2020 unver\u00e4ndert, obwohl sich in dieser Zeit die politische Verantwortung f\u00fcr das Bildungsressort mehrfach \u00e4nderten.<\/p>\n<p>Zwischen 2001 und 2020 blieb die Altersgrenze f\u00fcr Entlastungsstunden von 60 Jahren von den Bildungsministern Gerd Harms (B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen), Prof. Dr. Birgitta Wolff (CDU), Dr. Jan\u2011Hendrik Olbertz (parteilos), Stephan Dorgerloh (SPD) und zun\u00e4chst auch von Marco Tullner (CDU) unangetastet.<\/p>\n<p>Die Arbeitsbedingungen versch\u00e4rften sich im gleichen Zeitraum erheblich. Der Landtag selbst beschreibt die Situation in der Drucksache 8\/4902, S.1 so: \u201eDie Arbeitsbelastung im Schulalltag nimmt seit Jahren zu, u.\u202fa. durch fehlende Lehrkr\u00e4fte, herausfordernde Eltern und Sch\u00fcler sowie durch zus\u00e4tzliche Aufgaben wie Inklusion, Digitalisierung, Migration und Verwaltung.\u201c Hinzu kamen wachsende Sch\u00fclerzahlen in einzelnen Regionen und ab 2020 die Corona\u2011Pandemie mit massiven Zusatzbelastungen. Trotz dieser Entwicklungen blieb die Altersanrechnung bis 2020 unver\u00e4ndert.<\/p>\n<p><strong>2020 &#8211; Die Anhebung der Altersgrenze, ein Einschnitt zur Unzeit<\/strong><\/p>\n<p>Mit der 9. \u00c4nderungsverordnung zur Arbeitszeitverordnung f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte, die am 19. Dezember 2019 unter der Kenia\u2011Koalition (CDU\/SPD\/Gr\u00fcne) beschlossen wurde und zum 1. Februar 2020 in Kraft trat, wurde die Altersanrechnung erstmals seit 2001 grundlegend ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Verantwortlich f\u00fcr diese \u00c4nderung war der damalige Bildungsminister Marco Tullner (CDU) im Kabinett vom Reiner Haseloff. Die bis dahin geltende Entlastung ab Vollendung des 60. Lebensjahres wurde auf das 62. Lebensjahr verschoben, w\u00e4hrend der Umfang der Erm\u00e4\u00dfigung weiterhin zwei Unterrichtsstunden pro Woche betrug.<\/p>\n<p>Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg best\u00e4tigte sp\u00e4ter ausdr\u00fccklich die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit dieser Anhebung und stellte klar, dass f\u00fcr den Dienstherrn \u201ekeine Pflicht besteht, ab 60 zwingend zu entlasten\u201c.<\/p>\n<p>F\u00fcr viele Lehrkr\u00e4fte war diese Entscheidung dennoch ein deutliches Signal in die falsche Richtung ,zumal sie in eine Phase fiel, in der die Belastungen im Schuldienst wie die Unterversorgung mit Lehrkr\u00e4ften weiter stieg.<\/p>\n<p><strong>2024 &#8211; Antrag der Regierungskoalition und Landtagsbeschluss, ein positives Signal durch ein ambitionierteres Modell <\/strong><\/p>\n<p>Im Dezember 2024 brachten die Regierungsfraktionen CDU, SPD und FDP einen Antrag in den Landtag ein, der eine grundlegende Verbesserung der Altersanrechnung vorsah.<\/p>\n<p>Der Antrag formuliert klar, dass die Pflichtstundenzahl <strong><em>\u201ebeginnend mit zwei Unterrichtsstunden ab dem 62. Lebensjahr und einem Anstieg der Abminderung um jeweils zwei weitere Stunden pro Lebensjahr bis im 65. Lebensjahr insgesamt acht Abminderungsstunden erreicht werden\u201c<\/em><\/strong> soll. <em>(Drucksache 8\/4902)<\/em><\/p>\n<p>Der Landtag beschloss diesen Antrag am 19.12.2024 (Drucksache 8\/4941) wortgleich. Damit lag ein politisch verbindlicher Auftrag vor, der deutlich \u00fcber die bisherige Regelung hinausging.<\/p>\n<p><strong>2026 &#8211; Die angek\u00fcndigte Neuregelung, eine deutliche Verbesserung, aber hinter dem eigenen Anspruch zur\u00fcck<\/strong><\/p>\n<p>In der Landespressekonferenz vom 14.04.2026 stellte Bildungsminister Jan Riedel die neue Altersanrechnung vor: 1 Unterrichtsstunde ab 60, 2 Stunden ab 62 und 3 Stunden ab 65 Jahren.<\/p>\n<p>Riedel betonte ausdr\u00fccklich: \u201eDiese Abminderung erfolgt ohne jede Gegenleistung.\u201c \u00a0Damit ist die Neuregelung eine Verbesserung gegen\u00fcber der aktuellen Rechtslage, auch in Bezug zur Regelung vor 2020, Aber sie erreicht nicht die 8 Stunden Entlastung, die der Landtag 2024 beschlossen hat und bleibt somit hinter dem eigenen politischen Anspruch zur\u00fcck, den die Regierung 2024 formuliert hat.<\/p>\n<p>F\u00fcr viele \u00e4ltere Lehrkr\u00e4fte wirkt die Neuregelung daher eher wie ein \u201eTrostpflaster\u201c und nicht wie die umfassende Entlastung, die angesichts der Belastungen der letzten Jahre erwartet worden war.<\/p>\n<p>Die gemeinsame Pressekonferenz des neuen Ministerpr\u00e4sidenten Sven Schulze und Bildungsminister Riedel wurde von vielen Lehrkr\u00e4ften als Signal eines politischen Neubeginns wahrgenommen. Der Ministerpr\u00e4sident betonte mehrfach die Bedeutung der Lehrkr\u00e4fte f\u00fcr das Land und stellte eine neue Wertsch\u00e4tzungskultur in Aussicht. Gerade deshalb wurde erwartet, dass die Altersanrechnung konsequent am Landtagsbeschluss von 2024 ausgerichtet wird. Die nun vorgelegte L\u00f6sung bleibt leider ,gemessen an den eigenen politischen Ank\u00fcndigungen ,\u00a0 hinter diesen Erwartungen zur\u00fcck.<\/p>\n<p><strong>Ein Blick in andere Bundesl\u00e4nder<\/strong><\/p>\n<p>Im bundesweiten Vergleich hat sich Sachsen\u2011Anhalt mit der neuen Altersanrechnung zwar vom langj\u00e4hrigen Schlusslicht deutlich nach vorn bewegt, bleibt jedoch hinter L\u00e4ndern zur\u00fcck, die ihre \u00e4lteren Lehrkr\u00e4fte deutlich fr\u00fcher und sp\u00fcrbar st\u00e4rker entlasten. Besonders Mecklenburg\u2011Vorpommern zeigt, dass ein ambitionierteres Modell m\u00f6glich ist: Dort beginnt die Altersentlastung bereits ab 57 Jahren und steigt in mehreren Stufen auf bis zu vier Unterrichtsstunden an \u2013 ein klarer struktureller Vorteil f\u00fcr erfahrene Lehrkr\u00e4fte.<\/p>\n<p>Auch andere L\u00e4nder setzen auf fr\u00fchere und konsequentere Entlastungen, sei es durch vorgezogene Einstiegspunkte, gestaffelte Reduktionsmodelle oder erg\u00e4nzende Freistellungsregelungen. Diese Beispiele machen deutlich, dass eine st\u00e4rkere Altersanrechnung nicht nur realisierbar, sondern angesichts der hohen Belastungen im Schuldienst auch bildungspolitisch sinnvoll ist.<\/p>\n<p>Sachsen\u2011Anhalt hat mit der neuen Regelung einen wichtigen Schritt getan. Der Vergleich zeigt jedoch: Mehrere L\u00e4nder entlasten ihre erfahrenen Lehrkr\u00e4fte fr\u00fcher, deutlicher und nachhaltiger \u2013 und setzen damit ein sichtbares Zeichen der Wertsch\u00e4tzung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bildungsminister Jan Riedel hat in der Landespressekonferenz die neue Altersanrechnung vorgestellt: 1 Unterrichtsstunde ab 60 Jahren, 2 Stunden ab 62 und 3 Stunden ab 65 Jahren \u2013 ohne Gegenleistung.\u00a0 Diese Regelung stellt eine Verbesserung gegen\u00fcber der derzeitigen Rechtslage dar, bleibt jedoch deutlich hinter dem Landtagsbeschluss von 2024 zur\u00fcck, der bis zu 8 Entlastungsstunden vorsah. Der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":6362,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"zakra_sidebar_layout":"customizer","zakra_remove_content_margin":false,"zakra_sidebar":"customizer","zakra_transparent_header":"customizer","zakra_logo":0,"zakra_main_header_style":"default","zakra_menu_item_color":"","zakra_menu_item_hover_color":"","zakra_menu_item_active_color":"","zakra_menu_active_style":"","zakra_page_header":true,"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[113],"tags":[],"class_list":["post-6379","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-berufspolitik"],"aioseo_notices":[],"rttpg_featured_image_url":{"full":["https:\/\/www.phvsa.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Altersanrechnungen.png",1260,665,false],"landscape":["https:\/\/www.phvsa.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Altersanrechnungen.png",1260,665,false],"portraits":["https:\/\/www.phvsa.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Altersanrechnungen.png",1260,665,false],"thumbnail":["https:\/\/www.phvsa.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Altersanrechnungen-150x150.png",150,150,true],"medium":["https:\/\/www.phvsa.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Altersanrechnungen-300x158.png",300,158,true],"large":["https:\/\/www.phvsa.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Altersanrechnungen-1024x540.png",812,428,true],"1536x1536":["https:\/\/www.phvsa.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Altersanrechnungen.png",1260,665,false],"2048x2048":["https:\/\/www.phvsa.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Altersanrechnungen.png",1260,665,false],"sow-carousel-default":["https:\/\/www.phvsa.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Altersanrechnungen-272x182.png",272,182,true]},"rttpg_author":{"display_name":"admin","author_link":"https:\/\/www.phvsa.de\/?author=1"},"rttpg_comment":0,"rttpg_category":"<a href=\"https:\/\/www.phvsa.de\/?cat=113\" rel=\"category\">Berufspolitik<\/a>","rttpg_excerpt":"Bildungsminister Jan Riedel hat in der Landespressekonferenz die neue Altersanrechnung vorgestellt: 1 Unterrichtsstunde ab 60 Jahren, 2 Stunden ab 62 und 3 Stunden ab 65 Jahren \u2013 ohne Gegenleistung.\u00a0 Diese Regelung stellt eine Verbesserung gegen\u00fcber der derzeitigen Rechtslage dar, bleibt jedoch deutlich hinter dem Landtagsbeschluss von 2024 zur\u00fcck, der bis zu 8 Entlastungsstunden vorsah. Der&hellip;","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.phvsa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6379","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.phvsa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.phvsa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.phvsa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.phvsa.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6379"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.phvsa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6379\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6380,"href":"https:\/\/www.phvsa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6379\/revisions\/6380"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.phvsa.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/6362"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.phvsa.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6379"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.phvsa.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=6379"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.phvsa.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=6379"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}