31.09.2017
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts am 12. Mai 2017 in zweiter Lesung zugestimmt. Das Gesetz wurde am 29. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt (Seite 1228, Nr. 30) verkündet. Als wesentliches Ziel der Reform soll ein verbesserter Gesundheitsschutz für schwangere oder stillende Frauen gewährleistet werden.
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bereits zum 31. Mai 2017 aktualisierte Gesetzestexte
Zugehörige Pressemitteilung des Bundesministeriums
02-2017
Neue Entscheidung BFH v. 22.02.207: Gemeinsames Arbeitszimmer von jedem Nutzer nun steuerlich absetzbar
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 € personenbezogen anzuwenden, so dass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit zwei Urteilen vom 15. Dezember 2016 VI R 53/12 und VI R 86/13 entschieden und dabei seine Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.
02-2017
Altersteilzeit, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2016, 9 AZR 606/15
06-2016
Berufseinstieg – Information zur krankenversicherungsrechtlicher Grundsatzentscheidung
06-2016
Wer mit Freude zur Arbeit geht, arbeitet länger …
…aber nicht wenige Ältere empfinden keine rechte Freude mehr an ihrer Arbeit. Woran liegt das?
Besonders im Schulbereich wird zunehmend in den Lehrerzimmern über einen vorzeitigen Austritt aus dem Berufsleben gesprochen. Der Tarifvertrag über Altersteilzeit endet 2016.
Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. September 2011 (9 AZR 416/10)
Gemäß § 7 Abs. 4 BUrIG ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann.
Das BAG hat nunmehr entschieden, dass mit dem Tod des Arbeitnehmers der Urlaubsanspruch erlischt und sich nicht in einen Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrIG umwandelt. Somit entsteht auch für die Erben kein Abgeltungsanspruch.