Zwanzig Jahre Stagnation, ein Bruch zur Unzeit und jetzt ein großer Schritt ? Altersanrechnung für Lehrkräfte in Sachsen Anhalt

Bildungsminister Jan Riedel hat in der Landespressekonferenz die neue Altersanrechnung vorgestellt: 1 Unterrichtsstunde ab 60 Jahren, 2 Stunden ab 62 und 3 Stunden ab 65 Jahren – ohne Gegenleistung.  Diese Regelung stellt eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Rechtslage dar, bleibt jedoch deutlich hinter dem Landtagsbeschluss von 2024 zurück, der bis zu 8 Entlastungsstunden vorsah.

Der folgende Artikel ordnet diese Entwicklung ein und zeigt, wie sich die Altersanrechnung in Sachsen‑Anhalt seit 2001 verändert hat.

Zwanzig Jahre Stagnation

Über zwei Jahrzehnte galt  in Sachsen‑Anhalt eine klare und verlässliche Regelung: Lehrkräfte erhielten ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine Entlastung von zwei Unterrichtsstunden zum nächsten Halbjahr. Diese Altersanrechnung wurde mit der ersten Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte im Jahr 2001 eingeführt und  blieb bis zum 1. Februar 2020 unverändert, obwohl sich in dieser Zeit die politische Verantwortung für das Bildungsressort mehrfach änderten.

Zwischen 2001 und 2020 blieb die Altersgrenze für Entlastungsstunden von 60 Jahren von den Bildungsministern Gerd Harms (Bündnis 90/Die Grünen), Prof. Dr. Birgitta Wolff (CDU), Dr. Jan‑Hendrik Olbertz (parteilos), Stephan Dorgerloh (SPD) und zunächst auch von Marco Tullner (CDU) unangetastet.

Die Arbeitsbedingungen verschärften sich im gleichen Zeitraum erheblich. Der Landtag selbst beschreibt die Situation in der Drucksache 8/4902, S.1 so: „Die Arbeitsbelastung im Schulalltag nimmt seit Jahren zu, u. a. durch fehlende Lehrkräfte, herausfordernde Eltern und Schüler sowie durch zusätzliche Aufgaben wie Inklusion, Digitalisierung, Migration und Verwaltung.“ Hinzu kamen wachsende Schülerzahlen in einzelnen Regionen und ab 2020 die Corona‑Pandemie mit massiven Zusatzbelastungen. Trotz dieser Entwicklungen blieb die Altersanrechnung bis 2020 unverändert.

2020 – Die Anhebung der Altersgrenze, ein Einschnitt zur Unzeit

Mit der 9. Änderungsverordnung zur Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte, die am 19. Dezember 2019 unter der Kenia‑Koalition (CDU/SPD/Grüne) beschlossen wurde und zum 1. Februar 2020 in Kraft trat, wurde die Altersanrechnung erstmals seit 2001 grundlegend verändert.

Verantwortlich für diese Änderung war der damalige Bildungsminister Marco Tullner (CDU) im Kabinett vom Reiner Haseloff. Die bis dahin geltende Entlastung ab Vollendung des 60. Lebensjahres wurde auf das 62. Lebensjahr verschoben, während der Umfang der Ermäßigung weiterhin zwei Unterrichtsstunden pro Woche betrug.

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg bestätigte später ausdrücklich die Rechtmäßigkeit dieser Anhebung und stellte klar, dass für den Dienstherrn „keine Pflicht besteht, ab 60 zwingend zu entlasten“.

Für viele Lehrkräfte war diese Entscheidung dennoch ein deutliches Signal in die falsche Richtung ,zumal sie in eine Phase fiel, in der die Belastungen im Schuldienst wie die Unterversorgung mit Lehrkräften weiter stieg.

2024 – Antrag der Regierungskoalition und Landtagsbeschluss, ein positives Signal durch ein ambitionierteres Modell

Im Dezember 2024 brachten die Regierungsfraktionen CDU, SPD und FDP einen Antrag in den Landtag ein, der eine grundlegende Verbesserung der Altersanrechnung vorsah.

Der Antrag formuliert klar, dass die Pflichtstundenzahl „beginnend mit zwei Unterrichtsstunden ab dem 62. Lebensjahr und einem Anstieg der Abminderung um jeweils zwei weitere Stunden pro Lebensjahr bis im 65. Lebensjahr insgesamt acht Abminderungsstunden erreicht werden“ soll. (Drucksache 8/4902)

Der Landtag beschloss diesen Antrag am 19.12.2024 (Drucksache 8/4941) wortgleich. Damit lag ein politisch verbindlicher Auftrag vor, der deutlich über die bisherige Regelung hinausging.

2026 – Die angekündigte Neuregelung, eine deutliche Verbesserung, aber hinter dem eigenen Anspruch zurück

In der Landespressekonferenz vom 14.04.2026 stellte Bildungsminister Jan Riedel die neue Altersanrechnung vor: 1 Unterrichtsstunde ab 60, 2 Stunden ab 62 und 3 Stunden ab 65 Jahren.

Riedel betonte ausdrücklich: „Diese Abminderung erfolgt ohne jede Gegenleistung.“  Damit ist die Neuregelung eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Rechtslage, auch in Bezug zur Regelung vor 2020, Aber sie erreicht nicht die 8 Stunden Entlastung, die der Landtag 2024 beschlossen hat und bleibt somit hinter dem eigenen politischen Anspruch zurück, den die Regierung 2024 formuliert hat.

Für viele ältere Lehrkräfte wirkt die Neuregelung daher eher wie ein „Trostpflaster“ und nicht wie die umfassende Entlastung, die angesichts der Belastungen der letzten Jahre erwartet worden war.

Die gemeinsame Pressekonferenz des neuen Ministerpräsidenten Sven Schulze und Bildungsminister Riedel wurde von vielen Lehrkräften als Signal eines politischen Neubeginns wahrgenommen. Der Ministerpräsident betonte mehrfach die Bedeutung der Lehrkräfte für das Land und stellte eine neue Wertschätzungskultur in Aussicht. Gerade deshalb wurde erwartet, dass die Altersanrechnung konsequent am Landtagsbeschluss von 2024 ausgerichtet wird. Die nun vorgelegte Lösung bleibt leider ,gemessen an den eigenen politischen Ankündigungen ,  hinter diesen Erwartungen zurück.

Ein Blick in andere Bundesländer

Im bundesweiten Vergleich hat sich Sachsen‑Anhalt mit der neuen Altersanrechnung zwar vom langjährigen Schlusslicht deutlich nach vorn bewegt, bleibt jedoch hinter Ländern zurück, die ihre älteren Lehrkräfte deutlich früher und spürbar stärker entlasten. Besonders Mecklenburg‑Vorpommern zeigt, dass ein ambitionierteres Modell möglich ist: Dort beginnt die Altersentlastung bereits ab 57 Jahren und steigt in mehreren Stufen auf bis zu vier Unterrichtsstunden an – ein klarer struktureller Vorteil für erfahrene Lehrkräfte.

Auch andere Länder setzen auf frühere und konsequentere Entlastungen, sei es durch vorgezogene Einstiegspunkte, gestaffelte Reduktionsmodelle oder ergänzende Freistellungsregelungen. Diese Beispiele machen deutlich, dass eine stärkere Altersanrechnung nicht nur realisierbar, sondern angesichts der hohen Belastungen im Schuldienst auch bildungspolitisch sinnvoll ist.

Sachsen‑Anhalt hat mit der neuen Regelung einen wichtigen Schritt getan. Der Vergleich zeigt jedoch: Mehrere Länder entlasten ihre erfahrenen Lehrkräfte früher, deutlicher und nachhaltiger – und setzen damit ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung.

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