Wie funktioniert es?
Lehrkräfte sind mit einer Vielzahl von berufsrechtlichen Themen konfrontiert. Unser Verband unterstützt Sie dabei mit einer kostenlosen Rechtsberatung durch die Stufenpersonalräte. Wenn dies nicht ausreicht, dann können Sie als Verbandsmitglied auf die inkludierte Berufs-Rechtsschutzversicherung zurückgreifen.
Mögliche Themen könnten sein:
- Anerkennung von Beschäftigungszeiten
- Bezahlung von geleisteter Mehrarbeit
- Freistellungsbescheinigung
- Kündigungsmodalitäten im öffentlichen Dienst
- Ungleichbehandlung von Mangelfachlehrern bei Altersteilzeit
- Überprüfungen von Höhergruppierungen bei Funktionsstelleninhabern
- Reduzierung der Arbeitszeit mit Abbau des Arbeitszeitkontos
- Beratung zu dem Thema der Berufsunfähigkeit und Schwerbehinderung
- Prüfung von Versorgungsansprüchen
Rechtsberatung
Wir unterstützen unsere Mitglieder schnell und unkompliziert!
Mitglied im PhVSA können sich an unseren Verband mit der Bitte um Rechtsauskunft wenden. Wir wenden uns in ihrem Auftrag an die Stufenpersonalräte und gegebenenfalls an das Dienstleistungszentrum Ost des dbb in Berlin und nehmen das kompetente Wissen der dortigen Juristen in Anspruch.
Wir weisen darauf hin, dass aus unserer Beratungsleistung kein Rechtsanspruch ableitbar ist! Häufig führt unsere Antwort jedoch schon zu einer Klärung des Sachverhaltes.
Wenn Sie eine Beratung in berufsrechtlichen Fragen wünschen, dann wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle und schildern Sie Ihr Anliegen so genau wie möglich.
Termine der dbb-Rechtsberatung
Der dbb führt für die Einzelmitglieder der Mitgliedsgewerkschaften berufsbezogenen Rechtsschutz (Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz) durch.
- 08.01.2024 Magdeburg
- 12.02.2024 Magdeburg
- 11.03.2024 Halle
08.04.2024 Magdeburg
- 13.05.2024 Magdeburg
- 10.06.2024 Magdeburg
- 08.07.2024 Magdeburg
- 09.09.2024 Magdeburg
- 14.10.2024 Halle
11.11.2024 Magdeburg
09.12.2024 Magdeburg
Die Beratungen finden in Magdeburg in der dbb Geschäftsstelle, Schleinufer 12, 39104 Magdeburg, Tel.: (0391) 561 9450 und in Halle in der Geschäftsstelle der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GdL), Rudolf-Ernst-Weise-Straße 14, 06112 Halle, Tel.: (0345) 202 3355, statt.
Anmeldungen bitte telefonisch über die dbb Geschäftsstelle in Magdeburg.
Rechtsschutz
Sie haben als Mitglied im PhVSA die Möglichkeit, über den dbb exklusiv und kostenlos berufsbezogenen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.
Der Rechtsschutz umfasst Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen, unter anderem:
- sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen
- Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben (z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte)
- disziplinarrechtlichen Angelegenheiten
- im Ausnahmefall auch in Straf-, Disziplinar- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, wenn ein unmittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug gegeben ist
Der Rechtsschutz durch den dbb ist für Sie als Einzelmitglied in der Regel kostenlos. Der dbb übernimmt die notwendigen Kosten und Kostenvorschüsse für die Führung des Verfahrens. Dazu gehören
- gesetzlichen Gebühren des gegnerischen Rechtsanwalts
- Kosten für einen externen Rechtsanwalt
- Sachverständigenkosten, wenn sie auf einen gerichtlichen Beweisbeschluss oder auf eine gerichtliche Beweisanordnung zurückzuführen sind
- Gutachterkosten nach § 109 SGG, wenn sie erforderlich sind (Erforderlich in diesem Sinne sind sie, wenn es zum Sachverhalt widersprüchliche fachärztliche Einschätzungen gibt oder sonstige medizinisch begründete Zweifel an den Gutachten nachvollziehbar belegt werden können)
Sollte ein rechtskräftiges Urteil zu Gunsten des Einzelmitglieds in vollstreckbarer Fassung vorliegen, so übernimmt der dbb im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutz den Vollstreckungsversuch hierzu. Schlägt dieser fehl, wird dem Anspruchsinhaber der Vollstreckungstitel (rechtskräftiges Urteil nebst Vollstreckungsklausel) im Original übermittelt. Hierdurch wird der Anspruchsinhaber in die Lage versetzt, insgesamt bis max. 30 Jahren aus dem so erstrittenen Urteil gegen den Schuldner vorzugehen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Möchten Sie den Rechtsschutz des dbb in Anspruch nehmen?
Hier gelangen sie zum Antrag (nur für eingeloggte Mitglieder):