DPhV fordert Stärkung der fachbezogenen Leistungsanforderungen im Abitur

DPhV fordert Stärkung der fachbezogenen Leistungsanforderungen im Abitur: Mindestens die Hälfte aller belegten Kurse pro Fach muss mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen sein / Strengeres Abitur-Bewertungssystem schafft so mehr fachliche Ausgewogenheit und erhöht die Aussagekraft des Abiturs als Hochschulzugangsberechtigung

Berlin, 16.09.2025 – Der Deutsche Philologenverband (DPhV) fordert eine deutliche Nachschärfung der fachbezogenen Leistungsanforderungen in der gymnasialen Oberstufe. Künftig müsse gelten: Mindestens die Hälfte aller belegten Kurse pro Fach muss mit mindestens 5 Punkten (das entspricht der Note 4) abgeschlossen werden. Damit lässt sich besser gewährleisten, dass das Abitur eine fachlich ausgewogene Hochschulzugangsberechtigung ist – und nicht nur ein rechnerisches Konstrukt.

Aktuell erlaubt die Beschlusslage der Kultusministerkonferenz, dass bis zu 20 Prozent der einzubringenden Kursnoten unter der Grenze von 5 Punkten liegen dürfen, also unterhalb der Note 4, – und das auch durchgängig in ein- und demselben Fach. „Die Kultusministerkonferenz setzt hiermit das Signal: Kontinuierliche fachliche Minderleistungen in einzelnen Fächern sind im Abitur kein Problem. Das halten wir für falsch!“, kritisiert Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des DPhV.

„Wer beispielsweise alle vier belegten Mathematikgrundkurse in der gesamten gymnasialen Oberstufe mit nur vier oder weniger Punkten abschließt – also alle durchgehend nicht besteht –, kann dennoch ein insgesamt gutes Abiturzeugnis erhalten, wenn die Leistungen in anderen Fächern das rechnerisch kompensieren. Das kann und darf nicht dem Anspruch an die allgemeine Hochschulreife genügen!“, erklärt Susanne Lin-Klitzing. „Es braucht daher klare fachbezogene Mindestanforderungen. Mindestens die Hälfte der eingebrachten Kurse in jedem belegten Fach muss mit mindestens 5 Punkten bewertet worden sein. Wer vier Deutschkurse einbringt, muss mindestens zwei davon bestehen. Mit der jetzigen Regelung provoziert die Kultusministerkonferenz geradezu eine Entwertung des gymnasialen Anspruchs.“

Dass in den vergangenen Jahren große Fortschritte bei der Vergleichbarkeit des Abiturs zwischen den Ländern erzielt wurden, erkennt der DPhV ausdrücklich an. „Der Deutsche Philologenverband tritt für mehr Vergleichbarkeit auf höherem Niveau im Abitur ein. Aber mehr Vergleichbarkeit allein führt eben nicht automatisch zu höherer Bildungsqualität“, mahnt Lin-Klitzing. „Ein quantitativ vergleichbares System verliert seinen Wert, wenn es zulässt, dass kontinuierliche Minderleistungen in einem Fach in der gesamten Oberstufenzeit durch Stärken in anderen Fächern ausgeglichen werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung muss mehr verlangen als einen rechnerischen Durchschnitt. Sie muss sicherstellen, dass ein Mindestmaß an fachlicher Kompetenz in jedem belegten Fach erbracht wurde.“

Die Einführung einer fachbezogenen Mindestbestehensregelung – mindestens 50 Prozent der eingebrachten Kurse pro Fach müssen mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen sein – wäre ein Schritt zu nachhaltiger Leistungsorientierung, der das Leistungsniveau des Abiturs stützt. Der Deutsche Philologenverband appelliert daher an die jetzige Bildungsministerkonferenz, hier nachzusteuern.

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) ist die Dachorganisation der Philologenverbände der Bundesländer. Die Mitglieder sind Lehrkräfte an Gymnasien und anderen Bildungseinrichtungen, die zum Abitur führen, sowie Lehr­beauftragte an den Hochschulen, vornehmlich in der Lehrkräftebildung. Der Verband wurde 1903 in Halle gegründet und organisiert zurzeit 90.000 Einzelmitglieder in 15 Landesverbänden. Er unterstützt die Zusammenarbeit mit Lehrerverbänden im In- und Ausland und ist Mitglied im „dbb beamtenbund und tarifunion“ und im Deutschen Lehrerverband (DL).

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