Landesschulamt streicht Gymnasiallehrern schamlos Mehrstunden nach den Abiturprüfungen
Unter dem scheinbar unerträglichen Druck fehlender Lehrkräfte vergreift sich das Landesschulamt schamlos an den von seinen Lehrkräften geleisteten Mehrstunden. Einer willkürlichen Neuinterpretation des Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte folgend ändert das Landesschulamt seine bisher praktizierte Verfahrensweise zur Kappung von Mehr- und Minderstunden gemäß §4 Abs. 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen und […]